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30.08.2024 | Lesezeit: 3 min

Steuergesetzrevision 2025 entlastet Bevölkerung und Firmen

Mit der Steuergesetzrevision 2025 will Luzern seine Attraktivität und Stabilität sichern und seine Finanz- und Steuerpolitik fortsetzen. Geplant sind Massnahmen, die natürlichen und juristischen Personen zugutekommen. Die Abstimmung dazu ist am 22. September 2024.

Der Kanton Luzern plant für 2025 eine Revision des Steuergesetzes, um seine Attraktivität im Steuerwettbewerb zu erhöhen und die finanzielle Stabilität zu sichern. Die Revision basiert auf der erfolgreichen Finanzstrategie, einem ausgewogenen Steuergesetz und positiven Finanzabschlüssen des Kantons und der Gemeinden seit 2018. Von den Massnahmen sollen laut einer Mitteilung alle Bevölkerungsgruppen und auch die Wirtschaft profitieren.

Für natürliche Personen beinhaltet die Revision einen neuen degressiven Sozialabzug für tiefe Einkommen, die Erhöhung des Kinderabzugs auf 8'000 Franken und des Eigenbetreuungsabzugs auf 2'000 Franken. Der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern steigt deutlich von 6'100 auf 20'000 Franken. Zudem wird ein zivilstandsunabhängiger Vorsorgetarif für Kapitalleistungen aus Versicherungen und Vorsorge eingeführt. Dieser beträgt 0,5 Prozent auf die ersten 40'000 Franken und 1,4 Prozent ab 40'000 Franken, mit einer weiteren Senkung ab 2028 auf 1,0 Prozent.

Juristische Personen profitieren von einer stufenweisen Reduktion der Kapitalsteuer: In den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten wird sie auf 0,25 Promille des steuerbaren Kapitals gesenkt und ab 2028 auf 0,01 Promille. Die bisherige Patentbox wird reformiert, sodass Gewinne aus Patenten zu 90 Prozent entlastet werden. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage für den Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen geschaffen werden, über deren Einführung der Regierungsrat nach einer Vernehmlassung entscheiden wird.

Die Revision berücksichtigt auch die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung für grosse Unternehmen. Die daraus erwarteten Mehreinnahmen werden inzwischen auf rund 400 Millionen Franken jährlich ab 2026 geschätzt. Von diesen Mitteln sollen 200 Millionen Franken pro Jahr in die Standortförderung fliessen, die auch die Gemeinden durch Entlastungen in verschiedenen Bereichen unterstützt. Weitere 80 Millionen Franken gehen direkt an die Gemeinden, und 120 Millionen Franken sollen zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden. Dies soll auch die ab 2026 vorgesehene Senkung des Steuerfusses um 1/10 Einheit auf 1,45 Einheiten ermöglichen.

Trotz Bedenken der Luzerner Gemeinden hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sieht der Kanton Luzern die Revision als finanziell tragbar an, auch dank der zusätzlichen Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung. Die Abstimmung zur Steuergesetzrevision findet am 22. September 2024 statt. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlage.

Quelle: Mitteilung Kanton Luzern

 

 

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