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23.09.2024 | Lesezeit: 3 min

Alle Luzerner Gemeinden befürworten tiefere Steuern

Luzern - Das Luzerner Stimmvolk hat die Steuergesetzrevision 2025 mit 66,9 Prozent klar angenommen. Die Reform bringt Steuerentlastungen für Familien, Geringverdienende und Unternehmen. Trotz einer hängigen Stimmrechtsbeschwerde tritt die Revision wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Stimmberechtigten des Kantons Luzern haben am Sonntag die Steuergesetzrevision 2025 mit einer deutlichen Mehrheit von 66,9 Prozent angenommen. Dies bedeutet Entlastungen für Familien, Geringverdienende sowie Unternehmen und stärkt die finanzielle Stabilität des Kantons. Die Luzerner Regierung zeigt sich erfreut über das klare Resultat und bedankt sich bei der Stimmbevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen.

«Diese deutliche Zustimmung ist ein starkes Zeichen für unsere Finanz- und Steuerstrategie im Kanton Luzern,» so Finanzdirektor Reto Wyss in einer Mitteilung des Kantons. Insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung der OECD-Mindeststeuer sei es wichtig, Luzern als attraktiven Standort für Unternehmen zu positionieren. Durch die Steuergesetzrevision werden neben den steuerlichen Entlastungen für Familien und natürliche Personen mit tiefen Einkommen auch die Kapitalsteuer für juristische Personen gesenkt und Abzüge für die Forschung und Entwicklung ermöglicht.

Beteiligung der Gemeinden an den OECD-Mehreinnahmen

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Revision ist die Regelung der Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den Mehreinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer, die mit insgesamt 400 Millionen Franken veranschlagt werden. Davon sollen 80 Millionen Franken direkt an die Luzerner Gemeinden fliessen, um allfällige Steuerausfälle auszugleichen und die Standortattraktivität zu stärken.

Inkrafttreten trotz hängiger Beschwerde

Die Steuergesetzrevision tritt planmässig am 1. Januar 2025 in Kraft, auch wenn noch eine Stimmrechtsbeschwerde der SP beim Bundesgericht hängig ist. Der Entscheid des Gerichts wird im nächsten Jahr erwartet. Unabhängig vom Urteil bleibt die steuerliche Entlastung und die damit verbundene Unterstützung für die Luzerner Bevölkerung und Wirtschaft gesichert. Die erforderlichen Anpassungen an der Steuerdeklarationssoftware werden bis Ende 2025 umgesetzt, sodass die Steuerpflichtigen im Kanton Luzern ab Anfang 2026 die neuen Regelungen nutzen können.

Weitere Entlastungen und Verbesserungen

Durch die Revision werden nicht nur natürliche Personen entlastet, auch juristische Personen profitieren von steuerlichen Verbesserungen. Dazu zählen unter anderem die Senkung der Kapitalsteuer und die Einführung von Steuerabzügen für Patente sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Mit diesen Massnahmen wird der Kanton Luzern als Wirtschaftsstandort nachhaltig gestärkt und die Lebensqualität für die Bevölkerung weiter verbessert.

Staatskanzlei | lu.ch

 

 

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